18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
Derselbe Markenname steht in zwei Welten, die juristisch wenig miteinander zu tun haben. Ein Gerät in der Halle ist zugelassene Hardware nach Gewerberecht, ein Automat im Netz ist ein erlaubtes Angebot nach dem Glücksspielstaatsvertrag. Diese Seite trennt beide Regelwerke und zeigt, welche Erwartungen man zwischen ihnen nicht transportieren kann.
Thema
Halle und Netz
Stand
2026-11-04
Altersgrenze
ab 18
Zwei Regelwerke, zwei Zuständigkeiten
In der Spielhalle geht es um ein Gerät und um einen Betrieb. Das Gerät braucht eine Bauartzulassung, erteilt von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, und diese Zulassung bezieht sich auf ein physisches Stück Technik mit Gehäuse, Münzeinheit und Software. Der Betrieb braucht daneben eine gewerberechtliche Erlaubnis sowie die Erlaubnis nach dem Spielhallengesetz des jeweiligen Landes, und diese Landesgesetze unterscheiden sich erheblich, etwa bei Abständen zwischen Standorten.
Im Netz gibt es kein Gerät, das zugelassen würde, sondern einen Betreiber, der eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele erhält. Erteilt wird sie von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Ihr Dienstsitz liegt in Halle an der Saale. Veröffentlicht wird dort, wer eine solche Erlaubnis besitzt. Geprüft wird hier nicht ein Kasten, sondern ein Veranstalter samt seinen Abläufen, seiner Anbindung an die bundesweiten Systeme und seinem Katalog.
Was in der Halle anders funktioniert
Die Unterschiede fangen beim Zugang an. Eine Halle hat Öffnungszeiten, eine Tür, eine Einlasskontrolle mit Ausweis und Personal im Raum. Vor dem ersten Einsatz steht ein Weg dorthin, und nach dem letzten steht ein Weg zurück. Diese Reibung ist technisch belanglos und praktisch die wichtigste Eigenschaft des Hallenbetriebs, weil sie den Beginn und das Ende einer Sitzung an äußere Umstände bindet.
Die Zahlen des Hallenrechts nennen wir hier nicht. Sie stehen in der Spielverordnung und in den Landesgesetzen, sind dort im Wortlaut nachzulesen und werden in Übersichten regelmäßig falsch wiedergegeben. Wichtig für den Vergleich ist nur die Struktur: Im Hallenrecht sind Einsatz, Spieldauer und zulässige Verluste am Gerät geregelt, also an der Hardware. Im Netzrecht sind sie am Angebot und am Spielerkonto geregelt, also an der Person.
Was im Netz gilt, in Zahlen
Hier lässt sich präzise werden, denn diese Vorgaben stehen im Staatsvertrag, der seit dem 1. Juli 2021 gilt. Der Einsatz endet bei 1 € je Drehung. Zwischen zwei Starts liegen 5 Sekunden, in denen der Knopf gesperrt bleibt. Eine Serienautomatik ist nicht vorgesehen, jede Runde wird einzeln ausgelöst. Einzahlungen sind auf 1000 € im Monat je Person begrenzt, und dieser Stand wird anbieterübergreifend in LUGAS geführt.
Für virtuelle Automatenspiele sind der manuelle Start und das Verbot, Einsätze oder Gewinne für spätere Jackpots anzusammeln, wichtige Merkmale. Einsätze über 1 Euro sind seit Juli 2026 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Online-Casinospiele haben eine eigene landesbezogene Erlaubnisregelung. Eine Bewertung sollte deshalb auf der konkreten Domain und Spielform in der Whitelist beruhen. Die Automatensteuer schuldet der Veranstalter; wie Kosten in dessen Abrechnung erscheinen, ist damit nicht pauschal festgelegt.
Struktur der beiden Regelwerke
Punkt
Spielhalle
Virtuelle Automaten im Netz
Gegenstand der Zulassung
das Gerät als Hardware
der Betreiber und sein Angebot
Prüfstelle
Bauartzulassung durch die Bundesanstalt
Erlaubnis der Länderbehörde in Halle
Regelungsebene
am Gerät
am Spielerkonto und an der Person
Zugangskontrolle
Ausweis an der Tür, Personal im Raum
Anmeldung, Prüfung, Abfrage der Sperrdatei
Zeitliche Begrenzung
Öffnungszeiten des Betriebs
keine, dafür Takt und Einzahlungsdecke
Einsatzgrenze
im Hallenrecht geregelt
1 € je Drehung
Der Markenname trägt nicht über die Grenze
Ein Hersteller kann in beiden Welten vertreten sein, und sein Name steht dann auf zwei verschiedenen Produkten. Ein Gerät, das in der Halle unter einem Titel läuft, ist im Netz ein Neubau mit demselben Motiv: andere Zeilenzahl, andere Gewinntabelle, anderer Einsatzrahmen, anderes Tempo. Wer die beiden gleichsetzt, überträgt Erfahrungen auf ein Produkt, das sie nicht erzeugt hat.
Symbolbild · KI-generierte Illustration
Daraus folgt eine schlichte Warnung für die Suche. Angaben zu einem Titel, die aus dem Hallenbetrieb stammen, gelten für die Netzfassung nicht, und umgekehrt genauso. Das betrifft die Quote, die Spitze der Gewinntabelle, die Häufigkeit der Sonderrunde und das Gefühl für die Sitzungsdauer. Die einzige verbindliche Quelle für die Fassung vor Ihnen ist der Infobereich im geöffneten Spiel.
Dasselbe gilt für Videoaufnahmen und Mitschnitte, die in Suchergebnissen weit oben stehen. Ein Mitschnitt zeigt eine Fassung, die der Aufnehmende vor sich hatte, und häufig stammt sie aus einem Markt ohne Takt und ohne Einsatzgrenze. Tempo, Einsatzhöhe und Spitze sehen dort anders aus, und wer diesen Eindruck mitnimmt, vergleicht sein eigenes Spiel mit einem anderen Produkt.
Was über beide Welten hinweg greift
Eine Einrichtung verbindet die getrennten Regelwerke: das Sperrsystem OASIS. Der Eintrag gilt nicht für ein Haus, sondern landesweit, und er greift in beiden Welten. Wer eingetragen ist, kommt weder in ein Spielerkonto bei einem erlaubten Veranstalter im Netz noch an ein Gerät in einer Spielhalle, denn dort wird an der Tür abgefragt.
Das ist der praktisch wichtigste Satz dieser Seite für jeden, der über eine Sperre nachdenkt. Mit einem einzelnen Haus wird dabei nichts vereinbart, ein Markenwechsel führt also nicht daran vorbei. Aufgehoben wird der Eintrag erst auf Antrag, und frühestens nach der vorgesehenen Mindestdauer. Entgegengenommen wird er von jedem erlaubten Veranstalter, ebenso von der Aufsicht; eine Begründung ist nicht nötig.
Eintrag in OASIS gilt bundesweit und über alle erlaubten Spielformen
Abgefragt wird im Netz bei der Anmeldung und in der Halle am Einlass
Der Eintrag endet erst auf Antrag, nicht durch Zeitablauf allein
Guthaben auf einem Spielerkonto verfällt durch eine Sperre nicht
Auch Angehörige können unter Voraussetzungen eine Fremdsperre anregen
Erwartungen, die den Wechsel nicht überleben
Drei Vorstellungen aus der Halle führen im Netz regelmäßig zu Enttäuschung. Die erste ist das Tempo: Wer gewohnt ist, in kurzer Folge zu spielen, trifft auf einen Pflichtabstand von 5 Sekunden, der sich nicht abschalten lässt. Die zweite ist die Höhe: Der Regler endet bei einem Euro, unabhängig von Gerät, Guthaben oder Treuestatus. Die dritte ist das Gefühl für den Abend, das in der Halle an Münzen, Scheinen und Schließzeit hing und im Netz an keiner dieser Größen mehr hängt.
Umgekehrt gibt es eine Vorstellung aus dem Netz, die in der Halle nicht trägt: dass eine selbst gesetzte Grenze mitläuft. Das monatliche Einzahlungslimit aus dem Spielerkonto ist ein Instrument des Netzbetriebs und sagt über Bargeld an einem Hallengerät nichts. Wer eine Grenze über beide Welten hinweg will, hat dafür nur ein Mittel, und das ist der Eintrag in die Sperrdatei.
Diese Seite ordnet Rechtslagen ein und nennt keine Anbieter. Wer im Netz eine Erlaubnis besitzt, steht im Verzeichnis der Aufsicht. Als Suchbegriff dient die Firma aus dem Impressum.
Nein, es ist ein Neubau mit demselben Motiv. Zeilenzahl, Gewinntabelle, Einsatzrahmen und Tempo unterscheiden sich, weil beide Welten nach verschiedenen Vorschriften gebaut werden. Angaben aus dem Hallenbetrieb gelten für die Netzfassung nicht.
Wer erteilt die Erlaubnis für Automatenspiele im Netz
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder heißt sie, angesiedelt in Halle an der Saale. Erlaubt wird dabei nicht ein einzelnes Spiel, sondern einem Unternehmen das Veranstalten virtueller Automatenspiele. Wer die Erlaubnis hält, ist öffentlich einsehbar.
Warum steht hier nichts zu Einsatzgrenzen in der Spielhalle
Weil diese Werte im Hallenrecht geregelt sind und in Übersichten oft falsch wiedergegeben werden. Nachzulesen sind sie in der Spielverordnung und in den Spielhallengesetzen der Länder, und zwar im Wortlaut statt in einer Zusammenfassung.
Gilt eine Sperre aus dem Internet auch in der Spielhalle
Ja, ein Eintrag in OASIS wirkt bundesweit und über die erlaubten Spielformen hinweg. Im Netz wird er bei der Anmeldung abgefragt, in der Halle am Einlass. Ein Wechsel zwischen den beiden Welten umgeht ihn nicht.
Zählt mein Einzahlungslimit getrennt für jeden Anbieter
Nein. Die monatliche Decke von 1000 € gilt je Person über alle erlaubten Anbieter zusammen, und der Stand läuft in LUGAS zusammen. Ein zweites Konto bei einem anderen Haus schafft kein zweites Budget.
Warum fehlen im Netz die Jackpots, die es in der Halle gab
An virtuellen Automaten sind wachsende Jackpots unzulässig. Tische mit echten Kartengebern stehen nicht in der Liste der Aufsicht. Wo beides groß beworben wird, gelten offenkundig andere Vorschriften.